| Zinsentwicklung
Deutschland |
Bauen
und Wohnen
| Förderung
- Geld vom Staat |
| Eigenheimzulage
- Akutelle Gerichtsurteile |
Manchmal
verschaffen Gerichtsurteile abgewiesenen Bauherren Fördergelder
Demnach hat ein privater Bauherr mit Haus auf fremdem Boden ein
Recht auf Eigenheimzulage. Er muss allerdings im wirtschaftlichen Sinne
Hauseigentümer sein. Das heißt, er muss über das Gebäude
entscheiden können und eventuelle Erträge, etwa aus dem
Verkauf, selbst einstreichen. Dies gilt zum Beispiel für nicht verheiratete
Paare: Gehört einem Partner allein das Grundstück mit
dem gemeinsamen Haus und hat der andere Anspruch auf Ausgleichsanspruch
im Trennungsfall, so gehört ihm ebenso die Hälfte des
Fördergeldes laut Urteil des Bundesfinanzhofes.
(Aktenzeichen: X R 15/01)
Ferienwohnung
im Inland
Wer sich eine Ferienwohnung im Inland zulegt, hatte ursprünglich
kein Recht auf das Fördergeld. Taugt sie allerdings zum Dauerwohnsitz,
ist als solcher genehmigt und der Käufer nutzt sie als
Hauptwohnung, dann kann er Eigenheimzulage beantragen. Er muss die
Wohnung also zu seinem Zuhause ummodeln so entschied
das Niedersäch. Finanzgericht. (Aktenzeichen: 9 K 234/99)
Quelle:
DAS HAUS
hier
klicken !